Schulrat
Als vom Souverän gewählte Behörde hat der Schulrat folgende Aufgaben:
- Er bringt Anliegen der Öffentlichkeit und der Erziehungsberechtigten sowie in der Berufsbildung Anliegen der Arbeitswelt in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule den Anspruchsgruppen.
- Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.
- Er übt ein Mitbestimmungsrecht bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder durch eine Vertretung im Wahlgremium aus.
- Er beurteilt, vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten, gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Rektorin oder den Rektor.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
- Er nimmt das Budget hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Schulprogramms zur Kenntnis.
- Er berät die Evaluationsergebnisse und die Erkenntnisse aus den Aufsichtsprozessen, erarbeitet gemeinsam mit der Schulleitung die daraus abgeleiteten Massnahmen und genehmigt die Massnahmen aus der internen Evaluation.
Trägerschaft der Sekundarschule ist der Kanton Basel-Landschaft.
Amtsperiode: 1. August 2024 - 31. Juli 2028
Der Schulrat stellt sich vor... (hier finden Sie Telefonnummern und E-Mail-Adressen)
Beat
Eglin
Präsident
Franziska
Egloff
Vizepräsidentin

Florian B.
Weber
Mitglied

Roland
Braun
Aktuar
Evelyne
Gut
Mitglied

Yan
Bolliger
Mitglied

Anna
Umiker
Mitglied